Eine gemeinsame Schulleitung für die Grundschule und Gemeinschaftsschule ?

24.02.2022

Darum haben wir dagegen gestimmt.

VO/20/2022/0544


Organisatorische Verbindung Grundschule Malente (Marktstraße) und Gemeinschaftsschule An den Auewiesen unter einer Schulleitung

Vorlagendokument

An dieser Stelle informieren wir die Bürgerinnen und Bürger der Gemeine Malente über die öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vom 15.02.2022, hier insbesondere über die Vorlage zur Entscheidung über die zukünftige Aufstellung der Schulleitungen der Grundschule Malente und der Gemeinschafsschule An den Auewiesen. Es kam zu einer emotionalen und ausführlichen Diskussion vor interessiertem Publikum. Wir als CDU möchten die Argumente für beide Wege – eine Schulleitung für beide Schulen oder wie bisher, je Schule eine Schulleitung – zusammenfassen und letztendlich unsere Entscheidung erklären und begründen.

Worum geht es bei der Vorlage?

Die Vorlage ist verlinkt und alle Details sind dort hinterlegt. Kurzgefasst: Die Mitglieder des Sozialausschusses sollen darüber abstimmen, ob die Gemeinde bei der Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf organisatorische Verbindung der Grundschule und der Gemeinschaftsschule einreichen soll.
Warum ist gerade jetzt diese Vorlage an den Sozialausschuss herangetragen worden?
Der jetztige Schulleiter der Grundschule geht zum Ende des Schuljahres in Pension, dadurch ergibt sich die Möglichkeit, über die Option der organisatorischen Verbindung zu sprechen. Die Stelle der Schulleitung Grundschule Malente würde in Folge nicht für eine Nachfolge ausgeschrieben werden. Ein Berater der Gemeinde Malente hat ein entsprechendes Schreiben an die Gemeinde bereits Mitte Dezember versendet. Den Ausschussmitgliedern wurde dies 14 Tage vor der Sitzung mit den Ausschussunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die Argumente der Befürworter*innen einer organisatorischen Verbindung und somit für das Einsetzen nur einer Schulleitung für beide Schulen:
• Der Schulleiter der Gemeinschaftsschule "An den Aueweisen" traut sich die Rolle zu und es wird generell ein Vorteil darin gesehen, dass von Klasse 1 bis Klasse 10 eine Schulleitung die Führung hat und ein durchgängiges Konzept unterstützt.
• Wenn es zu einer Ausschreibung einer weiteren Schulleitung kommt, weiß man nicht, ob die beiden Schulleitungen so gut harmonieren, wie es aktuell der Fall ist.
• Fraglich ist, ob es überhaupt Bewerbungen geben wird, da es aktuell in Schleswig-Holstein einige offene Stellen für Schulleitungen an Grundschulen gibt.
• 75% der Lehrerschaft (Gemeinschaftsschule) sind für eine Schulleitung. Der Schulleiter der Grundschule Malente hat während der Sitzung das Abstimmungsergebnis an der Grundschule bekanntgegeben: Dort ist die Abstimmung 50/50 ausgefallen.
Die Argumente der Befürworter einer Beibehaltung von zwei Schulleitungen:

Grundsätzlich:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Entscheidung verfrüht.
Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Malente ist noch nicht sicher, dass tatsächlich beide Schulen auf dem Gelände zeitgleich neu gebaut werden können bzw. wann mit einem Abschluss zu rechnen sein könnte. Vorsichtig optimistisch spricht die Bürgermeisterin während der Sitzung von einem Zeitraum von mind. 3-5 Jahren.
Über den Verzicht auf die Ausschreibung der Schulleitung zu entscheiden, ohne alle Betroffenen angehört zu haben und besonders ohne die Machbarkeitsstudie abzuwarten, die Aufschluss über den möglichen Standort gibt, ist nicht vertretbar.

Möchte die Gemeinde Malente, möchten Eltern und Lehrkräfte  eine Grund- und Gemeinschaftsschule?
Ist der Sozialausschuss das richtige Gremium, um so weitreichend abzustimmen? Sollte das nicht, wenn, durch alle Gemeindevertreter*innen abgestimmt werden? 

• Solche grundlegenden Entscheidungen können nur personenunabhängig getroffen werden. Frau Rönck hat in der Sitzung selbst das Beispiel mit dem Autounfall genannt. Das ist vielleicht drastisch formuliert aber nicht von der Hand zu weisen. Das Gesamtkonzept steht und fällt dann mit dem jetzigen Schulleiter der Gemeinschaftsschule. Dabei stellt sich die Frage, ob es künftig Schulleitungen gibt, die dieses Konzept tragen und sich auch zutrauen, die Klassen 1-10 zu verantworten – das schränkt Bewerberkreise ein. Derzeit gibt es zwei unterschiedliche Studiengänge in der Lehrerausbildung. Die Frage nach geeigneten Lehrkräften für beide Schulformen ist für die Zukunft nicht geklärt.
• Ein zukünftiges Zurück auf zwei Schulleitungen dürfte nahezu unmöglich sein, da dies mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Was einmal eingespart wurde, ist schwer wiederzubekommen.
• Für Malente entstehen keine finanziellen Vorteile, da die Lehrer*innen und Schulleitungen vom Land bezahlt werden.
• Ein durchgängiges oder gemeinsames Konzept von Grund- und Gemeinschaftsschule hängt nicht von der Anzahl der Schulleitungen ab. Vielmehr sehen wir einen Vorteil bei zwei Schulleitungen, da man sich hier ergänzen und unterstützen kann und dabei jederzeit die Interessen beider Schulformen gewahrt werden. Auch hat Herr Fritz bereits vor der jetzigen Planung angekündigt, unbedingt schulübergreifend zusammenarbeiten zu wollen.
• Das Argument, dass man bei einer Ausschreibung der Stelle Schulleiter GS nicht weiß, was für eine Person kommt, halten wir für sehr dünn. Ein professioneller Umgang mit Kolleg*innen gehört im Berufsleben dazu und wurde von Herrn Fritz auch in keiner vorherigen Sitzung in Frage gestellt.
• Die Lehrerschaft steht nicht zu 100% hinter der organisatorischen Verbindung- nur die Hälfte der Grundschullehrer befürwortet dies.
• Elternvertreter und Schülervertreter wurden nicht befragt, lediglich bei der Schulkonferenz der Grundschule angehört. Die Anzahl der dort anwesenden Eltern ist nicht repräsentativ für eine so wichtige und folgenschwere Entscheidung.
• Auch fehlt ein schlüssiges Konzept, wie genau die Zusammenlegung umgesetzt werden soll. (Stundeneinsatz der Schulleitung, mögliche Koordinatoren für welche Bereiche, wer ist für wen wann der Ansprechpartner usw.)
• Die Motivation der Zusammenlegung wurde nicht hinreichend dargelegt.

• Dem Argument der Fraktion „für Malente“, dass dann Grundschüler und Gemeinschaftsschüler auf einem Schulhof zusammentreffen, können wir nicht folgen, da dies ein rein konzeptionelles Thema ist und nicht von einer oder zwei Schulleitungen abhängt.


Abstimmungsergebnis:
• 4 Stimmen haben der Vorlage zugestimmt und waren für die organisatorische Verbindung und somit für eine Schulleitung
• 5 Stimmen haben gegen die Vorlage gestimmt und somit für 2 Schulleitungen
Die CDU hat die Argumente für beide Optionen intensiv diskutiert und geschlossen für 2 Schulleitungen gestimmt.